Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für offene Trainings der Emendare GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

Diese Teilnahmebedingungen beziehen sich nur auf die von der Emendare GmbH & Co. KG veranstalteten offenen Trainings. Durch die Anmeldung zu einem offenen Training wird der Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Hiervon abweichende kundenseitige Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Ausbildungsleistungen

Die Trainings stehen allen interessierten Personen offen. Umfang und Art der Trainings werden auf den entsprechenden Webseiten beschrieben. Eventuelle Änderungen am Programm oder den Referenten aus dringenden Anlässen behält sich der Veranstalter vor.

3. Anmeldung und Preise

Die Anmeldung kann nur über die Webseite, schriftlich oder per Email erfolgen. Die Emendare GmbH & Co. KG nimmt bei telefonischen Anfragen nur Platzreservierungen vor. Diese verfallen, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen eine Anmeldung erfolgt.

Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer. Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar, falls nicht andere Zahlungsziele auf der Rechnung vermerkt sind.

Reklamationen zu erbrachten Ausbildungsleistungen müssen bis spätestens 5 Werktage nach Veranstaltungsende schriftlich vorgebracht werden. Bei späterer Beanstandung entfallen alle Ansprüche auf Erstattung bezahlter Gebühren oder Stornierung der Rechnung.

4. Rücktritt

Die Teilnahme an der Ausbildung kann jederzeit vor Beginn der Ausbildung storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email erfolgen und ist erst gültig, wenn ihr Eingang vom Veranstalter bestätigt wurde.

Bei Stornierung 30 Kalendertage vor Ausbildungsbeginn fallen keine Kosten an.

Erfolgt der Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühr erhoben.

Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Betrag berechnet.

Sollte der Ausbildungsplatz durch einen Ersatzteilnehmer aus der Nachrückerliste in Anspruch genommen werden fallen keine Kosten an. Vorschläge für Ersatzteilnehmer müssen dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.

5. Teilnehmerzahl, Absagen, Terminänderungen

Die Mindestteilnehmerzahl für die Ausbildung beträgt 8 Personen. Sollte diese Zahl absehbar nicht erreicht werden, benachrichtigt der Veranstalter die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich.

Leider lassen sich nicht alle Eventualitäten in der Planung berücksichtigen. Der Veranstalter behält sich daher die kurzfristige Absage oder Änderung von Terminen oder Ortswechsel vor.

Muss das Training abgesagt werden, erstattet der Veranstalter umgehend alle geleisteten Teilnahmegebühren.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten von Seiten des Veranstalters.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Karlsruhe.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen oder des Ausbildungsvertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Ausbildungsvertrag unvollständig sein, so bleiben die übrigen Klauseln in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt auch für Ausbildungsvertragslücken.

Karlsruhe, 8. November 2021